Information zur Beantragung neuer "Forschungsschwerpunkt-Klassen"
Die Vollversammlung der GSH hat am 19. Juni 2019 eine Reform der Klassenstruktur der GSH beschlossen: Demnach können neben den vier bisherigen „Querschnitts-Klassen“ neue „Forschungsschwerpunkt-Klassen“ eingerichtet werden. Das Gremium ermuntert zur Einrichtung neuer Klassen.
Bei der Beantragung der Einrichtung neuer Klassen gilt als Richtschnur:
- Der Erweiterte Vorstand beschließt über die Einrichtung neuer Klassen;
- das interdisziplinäre Potential muss bei der Einrichtung neuer Klassen sichtbar sein, wobei „interdisziplinär“ in einem weiten und flexiblen Sinne zu verstehen ist;
- für die Einrichtung einer neuen Klasse werden mindestens drei Mitglieder benötigt;
- die Mitglieder können zugleich auch in einer der „Querschnitts-Klassen“ Mitglied sein (Doppel- oder Dreifach-Mitgliedschaften sind möglich);
- es muss absehbar sein, dass es eine hinreichend große Zahl von Promovierenden in der neuen Klasse geben wird;
- Klassen mit weniger als zehn Mitgliedern wählen nicht zwei, sondern nur eine Sprecherperson;
- um eine Klasseninflation zu verhindern, können inaktive „Forschungsschwerpunkt-Klassen“, die keine Promovierenden mehr haben, auch wieder geschlossen werden
Als Pilotklasse in diesem Sinne wurde zugleich die neue Klasse „Digital Humanities“ eingerichtet.