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Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

Information zur Beantragung neuer "Forschungsschwerpunkt-Klassen"

Die Vollversammlung der GSH hat am 19. Juni 2019 eine Reform der Klassenstruktur der GSH beschlossen: Demnach können neben den vier bisherigen „Querschnitts-Klassen“  neue „Forschungsschwerpunkt-Klassen“ eingerichtet werden. Das Gremium ermuntert zur Einrichtung neuer Klassen.

Bei der Beantragung der Einrichtung neuer Klassen gilt als Richtschnur:

  • Der Erweiterte Vorstand beschließt über die Einrichtung neuer Klassen;
  • das interdisziplinäre Potential muss bei der Einrichtung neuer Klassen sichtbar sein, wobei „interdisziplinär“ in einem weiten und flexiblen Sinne zu verstehen ist;
  • für die Einrichtung einer neuen Klasse werden mindestens drei Mitglieder benötigt;
  • die Mitglieder können zugleich auch in einer der „Querschnitts-Klassen“  Mitglied sein (Doppel- oder Dreifach-Mitgliedschaften sind möglich);
  • es muss absehbar sein, dass es eine hinreichend große Zahl von Promovierenden in der neuen Klasse geben wird;
  • Klassen mit weniger als zehn Mitgliedern wählen nicht zwei, sondern nur eine Sprecherperson;
  • um eine Klasseninflation zu verhindern, können inaktive „Forschungsschwerpunkt-Klassen“, die keine Promovierenden mehr haben, auch wieder geschlossen werden

Als Pilotklasse in diesem Sinne wurde zugleich die neue Klasse „Digital Humanities“  eingerichtet.