PROVED-Programm der GSH
PRomovierende
Organisieren
Vorträge
Externer
Dozierender
Mittel zur Finanzierung einer selbstorganisierten Vortrags- oder Seminarveranstaltung
durch Promovierende der GSH
Dieses Programm wird seit 2017 jährlich im Januar mit einer jeweiligen Einreichungsfrist bis Ende Februar/Anfang März ausgeschrieben. Bitte beachten Sie die jeweils aktuelle Ausschreibung unter "Aktuelles".
Zielsetzung:
Die Graduiertenschule fördert ihre Promovierenden und Mitglieder im Rahmen ihrer strukturierten "Promotion mit Mehrwert" durch ein breites Spektrum an eigens angebotenen und fokussierten Fördermaßnahmen. In diesem Rahmen möchte die GSH ihren Promovierenden verstärkt die Möglichkeit eröffnen, erste und selbstständige Erfahrungen zu erwerben
- bei der Kooperation untereinander,
- der Einwerbung von Drittmitteln sowie
- der Organisation eigener Vortrags- oder Seminarveranstaltungen.
Die GSH schreibt daher regelmäßig w im Januar und Februar Mittel zur Förderung einer Vortrags- oder Seminarveranstaltung aus, die durch aktuelle Promovierende der GSH ausgerichtet wird. Mit Hilfe der eingeworbenen Mittel sollen jeweils auswärtige Dozierende für eine derartige Veranstaltung eingeladen werden.
Grundsätzliches:
- Antragsberechtigt hierfür sind aktuelle Promovierende der Graduiertenschule;
- es müssen immer mindestens zwei Promovierende einen gemeinsamen Antrag stellen, wobei Anträge von Teams aus verschiedenen fachlichen Bereichen bevorzugt werden; da die Promovierenden der GSH im Rahmen des interdisziplinären Promotionsstudienganges "Geisteswissenschaften" promovieren, ist hierbei die Fachzugehörigkeit der erstbetreuenden Person relevant;
- es sind zwei verschiedene Veranstaltungsformate möglich:
- eine Vortrags- oder Seminarveranstaltung mit einem/einer Dozierenden,
- eine Vortragsveranstaltung mit einem/einer Dozierenden plus Seminar/Workshop am nächsten Tag.
NB: Selbstverständlich können auch internationale Dozierende aus dem In- oder Ausland eingeladen werden.
- Die Höchstgrenze für das Vortragshonorar/die Aufwandsentschädigung oder den Reise- und Hotelkosten liegt seit 2025 bei 300€;
- die beantragte Veranstaltung muss i. Allg. für einen Zeitpunkt während des darauffolgenden Sommersemesters geplant werden.
Details & weitere Informationen:
- Die Antragstellung ist sehr einfach gehalten, es ist ein formloser Antrag möglich mit
- einem Umfang von höchstens zwei Seiten A 4 inkl. Übersicht zur Kosten- und Zeitplanung (Schriftgröße mind. 10pt, 1,5 Zeilen);
- einer fachlich nachvollziehbaren Begründung, warum der/die jeweilige Dozierende eingeladen werden soll;
- einem einfachen Kosten-, Planungs- und Durchführungsplan mit Angaben zu: Vortragshonorar, Reise- und Hotelkosten, Organisationsplanung (Ankündigungen, Poster, Raumplanung etc.);
- der Erweiterte Vorstand der GSH entscheidet über die Förderung der eingegangen Anträge;
- die GSH erwartet vom geförderten Team spät. vier Wochen nach der Veranstaltung einen kurzen Erfahrungsbericht (max. 1 Seite A 4) sowie eine vollständige Kostenaufstellung und -abrechnung;
- die jeweils aktuelle Ausschreibung findet sich in der Web-Präsenz der GSH unter "Aktuelles".
Anträge können ausschließlich per Email mit angehängten Unterlagen eingereicht werden
an: thomas.schmid@uni-wuerzburg.de
Ansprechpartner:
Dr. Thomas Schmid
Geschäftsführer Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften (GSH)
Tel. 0931 318 25 29
Email: thomas.schmid@uni-wuerzburg.de
www.graduateschools.uni-wuerzburg.de/humanities