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Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

Krankenversicherung bei einem Promotionstipendium

Erhalten Sie ein Stipendium, müssen Sie sich selbst versichern (sog. freiwillige Versicherung). Das kann bei einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung nach Ablauf der (privaten) Familienversicherung:

Wenn Sie zu Beginn Ihres Studiums auf eine studentische Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse verzichtet haben und während der Promotion oder bereits zuvor aufgrund der Überschreitung der Altersgrenze aus der privaten Mitversicherung ausgeschieden sind, müssen Sie sich privat versichern. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn man z.B. eine Stelle an der Uni antritt, um die Dissertation zu finanzieren. Evtl. bestünde auch über Exmatrikulation und Arbeitslosmeldung die Möglichkeit, sich gesetzlich zu versichern.

Hierbei ist das Einholen weiterer Informationen ratsam, z.B. beim Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung (Kontakt s.u.). Es lohnt sich auf jeden Fall, einen Vergleich zwischen den privaten Versicherungen vorzunehmen und nicht einfach z.B. in der PKV der Eltern zu bleiben, da sich Leistungen und Tarife stark voneinander unterscheiden. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich als Stipendiat/in „freiwillig“ versichern. Ihr Beitrag richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen, d.h. „nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“. Weiterführende Informationen:

Krankenversicherung für Promovierende:

Nach Auskunft des Gesundheitsministeriums berechnet sich der Krankenkasenbeitrag bei einem allg. Stipendiensatz für Promotionsstipendien (etwa 1300 - 1600€) prozentual mit 14,6%.

Bezüglich des Promovierendenstatus liegen bei den Kassen offenbar durchhaus unterschiedliche Regelungen: In der Regel gelten Promovierende trotz Immatrikulation nicht mehr als Studierende und können daher auch nicht den ermäßigten Studierenden-Beitrag in Anspruch nehmen. Manche Kassen werten das Stipendium als Einkommen, andere nicht. Wir empfehlen, dies im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse zu klären.

Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur gesetzlichen Krankenversicherung:
030/340 60 66-01.
Sprechzeiten: Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr.