Promotionszeit - Vorab-Publikationen
Vorab-Publikation von Teilen der Dissertation während der Promotionszeit.
§ 26 der aktuellen Promotionsordnung der GSH/UWGS regelt die Publikation einer Dissertation; dort ist jedoch nicht formuliert, wie mit möglichen Vorab-Publikationen von Teilen einer Dissertation z.B. in Fachzeitschriften, Tagungsbänden o.ä. zu verfahren ist:
Der Eweiterte Vorstand hat daher hierzu in seiner Sitzung am 27.1.2022 beschlossen, dass Publikationen von Teilergebnissen während der Promotion grundsätzlich unterstützt werden sollen. Zur Orientierung für Betreuende und Promovierende hat das Gremium festgelegt, dass Teile der Dissertation unter Rücksprache mit dem Promotionskomitee publiziert werden können.
Es wird darauf hingeweisen, dass dabei seitens der Betreuenden und Promovierenden auch verlagsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind, wenn z.B. vorab veröffentlichte Teile und die Dissertation in verschiedenen Verlagen erscheinen sollen.
Für Publikationen im Rahmen einer kumulativen Promotion gilt § 22 Abs. 2 der Promotionsordnung.