Intern
Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

Zulassungsverlängerung wegen Beurlaubung

Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher Gründe, eine Beurlaubung bzw. Zulassungsverlängerung zu beantragen; der häufigste Anlass war in der GSH bislang Geburt oder Erziehung und Betreuung von Kindern. Grundsätzlich kann immer eine Beurlaubung um ein  Semester beantragt werden. Alle Informationen hierzu finden sie auf der Seite der Studierendenkanzlei.

BITTE BEACHTEN: NEUREGELUNG ab 21. Januar 2025:

Die Studierendenkanzlei hat seit 2025 die digitale Bewerbenden- und Studierendenakte in WueStudy  in Betrieb genommen und damit verschiedene Online-Anträge eingerichtet. Sie können jetzt in WueStudy Online-Anträge zu Personendatenänderungen, Fachwechsel, Beurlaubung, Exmatrikulation, Gebührenbefreiung und Rückerstattung stellen. Durch diese grundlegende Umstellung wurde auch das Verfahren für Beurlaubungen aktualisiert: Die Zustimmung zu einer Beurlaubung wurde bisher mit Stempel und Unterschrift von Seiten der GSH auf dem Antragsformular der Studierendenkazlei erteilt. Durch den neuen Online-Antrag zur Beurlaubung gibt es keine Antragsformulare mehr.

Das Antragsprozedere läuft jetzt wie folgt:

  1. Nehmen Sie vor  einer gewünschten Beurlaubung Kontakt mit Ihren jeweiligen Promotionsbetreuenden sowie der Geschäftsstelle der Graduiertenschule auf; dies deshalb, da durch eine Beurlaubung ggf. die Betreuungsvereinbarung und/oder Arbeitspläne angepasst werden müssen.
  1. Sobald die erstbetreuende Person der Geschäftsstelle der GSH eine Befürwortung zukommen lässt (kurz, formlos, per mail), kann die Graduiertenschule Ihnen per Email eine Bestätigung übermitteln, aus der hervorgeht, dass die beantragte Beurlaubung durch die GSH befürwortet wird. Damit verlängert zunächst die GSH Ihre Zulassung zur Promotion um das eine beantragte Semester.
  1. Bitte stellen Sie dann Ihren Antrag in WueStudy und laden dort Ihre jeweiligen Nachweise (zur Geburt Ihres Kindes, Krankschreibung o.ä.) als jpg- oder pdf-Dateien hoch sowie die Bestätigungsmail, die Sie von uns erhalten haben. Die Studierendenkanzlei beurlaubt Sie dann als Studierende/r für das beantragte Semester.