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Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

Zulassungsverlängerung wegen Beurlaubung

Es gibt eine ganze Reihe unterschiedliche Gründe, eine Beurlaubung bzw. Zulassungsverlängerung zu beantragen, der häufigste Anlass war in der GSH bislang Geburt oder Erziehung und Betreuung von Kindern. Alle Informationen hierzu finden sie auf der Seite der Studierendenkanzlei.

NEUE Regelung ab Februar 2023:
Am 7. Februar 2023 wurde im Rahmen einer Besprechung zwischen Vertretern und Vetreterinnen der Studierendenkanzlei, Fakultäten und Graduiertenschulen zu Fragen der Immatrikulation folgendes neue Prozedere zur Gewährung von Beurlaubungen und Zulassungsverlängerungen vereinbart:

  1. Promovierende müssen in jedem Fall vor  einer gewünschten Beurlaubung Kontakt mit ihren jeweiligen Promotionsbetreuenden sowie der Geschäftsstelle der Graduiertenschule (bzw. bei Fakultätspromotionen mit der Fakultät) aufnehmen; dies deshalb, da ggf. die Betreuungsvereinbarung und/oder Arbeitspläne angepasst werden müssen.
  1. Sobald die erstbetreuende Person der Geschäftsstelle der GSH eine Befürwortung zukommen lässt (kurz, formlos, per mail), kann die Graduiertenschule dem Kandidaten/der Kandidatin eine Bestätigung aushändigen, aus der hervorgeht, dass die beantragte Beurlaubung durch die GSH befürwortet wird. Damit verlängert die GSH die Zulassung zur Promotion um das eine beantragte Semester.
  1. Diese Bestätigung ist dann zusammen mit dem formalenAntrag auf Beurlaubung sowie dem Nachweis über den Beurlaubungsgrund bei der Studierendenkanzlei einzureichen. Alternativ dazu kann der Antrag auf Beurlaubung auch mit Stempel und Unterschrift durch die Graduiertenschule abgezeichnet werden. Sobald der komplette Antrag auf Beurlaubung bei der Studierendenkanzlei eingegangen ist, wird dort die Beurlaubung in WueStudy erfasst und die Rückmeldesperre um das eine beantragte Semester verschoben.

Zusammengefasst: Zuvor wurde eine entsprechende Zulassungsverlängerung zur Promotion durch die GSH nach bzw. aufgrund eines durch die Studierendenkanzlei gewährten Urlaubssemesters vorgenommen. Künftig ist zuerst die promotionsführende Einrichtung bzw. die GSH zu involvieren.