Formulare für Ihre Promotionszeit
Einstieg:
Ihre Promotionsgespräche:
Bitte beachten Sie: Sie müssen die Protokolle von mindestens drei Gesprächen vorlegen können, um zur Promotionsprüfung zugelassen werden zu können; das erste Promotionsgespräch muß im ersten Promotionssemester durchgeführt werden.
Ihre Promotionsgespräche - Orientierung
- "Gemeinsam die Promotion gestalten - Handlungsempfehlungen für Betreuende und Promovierende"
- Best Practice-Vereinbarung des Deutschen Hochschulverbandes und THESIS zum Promotionsverhältnis (pdf)
- Richtlinien der JMU zur Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis.
Ihre Studienleistungen:
- Anrechnung von Leistungen im Wahlpflichtbereich: Handreichung (pdf).
- Studienbuch: vorzulegen bei der Zulassung zur Promotionsprüfung (docx).
Ihre Zulassungsverlängerungen:
- Zulassungsverlängerung nach sechs Semestern: Musterschreiben für Antrag des Erstbetreuers/der Erstbetreuerin (docx).
- Wenn Sie Ihre ersten sechs Promotionssemester in unserer Graduiertenschule und Ihr Curriculum abgeleistet haben, ist die Immatrikulation nicht mehr zwingend notwendig. Sie können in der Graduiertenschule weiter promovieren, sofern Sie zugelassen bleiben. Auch Ihre Promotionsprüfung an der Graduiertenschule vor Ihrem Betreuungskomitee können Sie im nicht-immatrikulierten Zustand ablegen, Sie müssen lediglich zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung noch zur Promotion bei uns zugelassen sein.
- Information zu evtl. weiteren Zulassungsverlängerungen
- Zulassungsverlängerung wegen Beurlaubung (z.B. wegen Geburt oder Kindererziehung etc.)
Ihr Studierenden-Status - im Studierendenbüro zu beantragen:
- Urlaubssemester: Hinweise zur Beantragung.
Bitte beachten: Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, bevor Sie ein Urlaubssemester einlegen. - Gasthörer-Status: für den Besuch von Lehrveranstaltungen ohne aktuelle Immatrikulation.