FAQ's - während der Promotionszeit
Häufig gestellte Fragen (FAQ's) - Während der Promotion
Ja, es müssen für die Zulassung zur Promotionsprüfung die unterzeichneten Protokolle von mindestens drei Betreuungsgesprächen mit allen drei Betreuenden vorgelegt werden. Die enge Betreuung ist eine tragende Säule der strukturierten Promovierendenqualifikation unserer Graduiertenschule. Ziel ist, dass Ihre Dissertation bereits vor der Begutachtung alle "Qualitätskontrollen" durchlaufen hat.
Frage: Es ist extrem kompliziert, insb. meiner Zweitbetreuenden "habhaft" zu werden. Nachdem eine meiner zweitbetreuenden Personen auswärtig ist und ich nur sporadischen Mailkontakt habe, steht mutmaßlich nur meine erstbetreuende Person für eine mittelfristig anzuberaumende Sitzung zur Verfügung. Ist das ein No-Go? Müssen mindestens zwei Betreuende anwesend sein oder gibt es Ausnahmen?
Die Idee des Betreuungsteams ist, dass für Sie stets eine enge Betreuung gewährleistet ist. Grundsätzlich und idealerweise sollten alle drei Betreuenden an einem Tisch sitzen. Wir haben bereits als Ausnahme vorgesehen, dass eine dritte betreuende Person nachträglich eingebunden werden kann, indem man ihr den Protokollentwurf zur Kenntnis und Stellungnahme zukommen lässt.
Mindestens zwei Betreuende müssen daher aber am Tisch mit Ihnen sitzen oder - hilfsweise - ein Zoom-Meeting abhalten, damit auch wirklich ein Konsens zu allen Aspekten Ihrer Promotion unter allen Betreuenden erreicht werden kann. Vergessen Sie bitte nicht, dass sich Unstimmigkeiten unter Ihren Betreuenden im Zweifelsfall immer zu Ihren Ungunsten auswirken!
Lösungsmöglichkeiten:
- Sie können jederzeit Ihr Betreuungskomitee umbesetzen, damit dies möglich wird. Insb. wenn Sie mit einer auswärtigen Betreuungsperson nur sporadisch Kontakt haben, hätten Sie evtl. durch eine besser erreichbare betreuende Person vor Ort eine effektivere Betreuung.
- Sie könnten das Gespräch evtl. auch per (Zoom-)Videokonferenz führen, damit wäre Ihre auswärtige Betreuungsperson auch ohne Anfahrt eingebunden.
- Insgesamt müssen Sie ja im Laufe ihrer gesamten Promotion nur drei gemeinsame Gespräche führen, d.h. man kann den jew. nächsten Termin durchaus auch längerfristig vereinbaren, am besten gleich im aktuellen Betreuungsgespräch, da sitzen ja alle Beteiligten beieinander. Unabhängig davon können und sollten Sie möglichst stetig Kontakt zu allen Betreuenden halten.
Wenn Sie Ihr Promotionskomitee erstmalig einrichten, sollen mindestens zwei Mitglieder davon aktuelle Mitglieder der GSH sein. Wenn eine/r Ihrer Betreuenden durch eine Wegberufung nicht mehr Mitglied der GSH ist, stehen Ihnen zwei Optionen offen:
- In der Promotionsordnung ist der Fall einer Rufanahme bereits berücksichtigt: § 4 Abs. 2 der Promotionsordnung erlaubt explizit, dass aus der GSH ausscheidende Betreuende noch bis Abschluss des Promotionsverfahrens Ihrem Betreuungskomitee als Mitglied angehören können. Sie sollten sich jedoch dabei darüber im Klaren sein, dass Ihre Betreuung damit evtl. nicht mehr optimal gewährleistet ist; ebenso müssen dann zwei auswärtige Betreuende zu Ihrem Promotionskolloquium anreisen.
- Sie können sich in Absprache mit den verbliebenen Mitgliedern Ihres Betreuungsteams unter den Mitgliedern der GSH eine neue betreuende Person aussuchen; es empfiehlt sich, dass Sie dann schnellstmöglich ein Betreuungsgespräch führen und/oder der neuen betreuenden Person das Protokoll der letzten Sitzung zukommen lassen, damit sie auf den Stand der Entwicklung ist.
Wichtig: Bitte teilen Sie uns in Ihrem eigenen Interesse umgehend evtl. Änderungen Ihres Betreuungskomitees mit.
Wenn Sie für Ihre Außendarstellung und Bewerbungen o.ä. Ihre für Promotionsstudierende übliche ...@stud-mail - Adresse nicht (mehr) verwenden möchten, stellen Sie beim Rechenzentrum einen entsprechenden Benutzerantrag, den Sie bitte Herrn Dr. Schmid zur Unterzeichnung vorlegen.
Damit erhalten Sie statt der stud-mail-Adresse eine neutralere Adresse nach dem Schema vorname.name@uni-wuerzburg.de.
Teilen Sie uns bitte grundsätzlich schnellstmöglich jede Änderung Ihrer Email-Adresse mit.
Für Ihre Erstzulassung müssen Sie sich in unseren interdisziplinären Promotionsstudiengang "Geisteswissenschaften" immatrikulieren; die Zulassung erfolgt zunächst für sechs Semester.
Sie benötigen die Immatrikulation insb. auch zum Besuch von Veranstaltungen in Ihrem Curriculum, die eine Immatrikulation voraussetzen, wie z.B. Oberseminare und Workshops der GSH. Sie können, wie grundständige Studierende, evtl. Urlaubssemester einlegen, wenn die Bedingungen hierfür vorliegen; Weitere Informationen hierzu.
Wenn Sie Ihr Curriculum abgeleistet haben, ist eine Immatrikulation nicht mehr zwingend vorgeschrieben, lediglich die Zulassung muss vorliegen. Zur Information: Wenn Sie noch eine Veranstaltung benötigen, können Sie sich als Gaststudiende/Gaststudiender einschreiben; mit diesem Status können Sie eine Veranstaltung im Semester besuchen, die üblicherweise eine Immatrikulation voraussetzt.
Sie können alle Leistungen, die Sie in Ihren drei Betreuungsgesprächen mit Ihrem Betreuungskomitee vereinbart haben und die im Rahmen desCurriculums der GSH liegen, als Ihre Semesterleistung anrechnen lassen.
Das heißt auch, dass Sie z.B. einen Oberseminarschein, den Sie in einem Oberseminar erworben haben, das im Vorlesungsverzeichnis nicht bei der GSH gelistet ist, problemlos anrechnen lassen können. Die dortigen Lehrveranstaltungen sind nur Angebote, die EXPLIZIT für alle Promovierenden der GSH oder einer Klasse geöffnet sind. Das wichtigste Anrechnungskriterium für Ihr Promotionskomitee ist, dass der Besuch des Seminars im Zusammenhang mit Ihrer Dissertation steht und Ihre Promotion fördert.
Wenn Sie ein Promovierendenkolloquium besucht haben, für das es üblicherweise ja keinen Schein gibt, vereinbaren Sie mit dem Dozenten/der Dozentin, - der/die ja üblicherweise zugleich Ihre erstbetreuende Person ist - dass er/sie Ihnen einen Schein ausschreibt; alternativ können Sie auch die Bestätigung formlos vorformulieren, so dass er/sie nur noch unterzeichnen muss. Angaben darin: Das jeweilige Semester und wann und wie lange das Seminar stattgefunden hat (zur Berechnung der SWS), ggf. gleich mt Angabe der SWS.
Legen Sie Ihre Scheine gut ab, Sie benötigen sie dann am Ende ihrer Promotionszeit wieder für Ihren Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung.
Grundsätzlich ja. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass diese Leistungen im Sinne der Studienordnung sind und damit Ihre Promotion fördern und/oder Sie für den Berufsweg qualifizieren. Dies inhaltlich festzustellen obliegt Ihrem Promotionskomitee. Dieses legt die generelle Anrechenbarkeit und die Quantität der Anrechnung fest. Halten Sie diese Entscheidungen unbedingt in den Protokollen zu Ihren drei Betreuungsgesprächen fest.
Wir haben zu Ihrer Unterstützung eine unverbindliche Handreichung mit Empfehlungen zur Berechnung von derartigen Wahlpflicht-Leistungen in SWS ausgearbeitet. Bei formalen Fragen können Sie oder Ihr Betreuungsteam jederzeit an Herrn Dr. Schmid wenden.