Intern
Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

Wichtiger Hinweis

Wir möchten Sie dringend in Ihrem eigenen Interesse darauf hinweisen, dass Sie sich frühzeitig darum kümmern und mit Ihren Betreuenden in den Betreuungsgesprächen abstimmen, dass Sie Ihre Curricula im Rahmen des Promotionsstudienganges "Geisteswissenschaften" auch formal korrekt ableisten. Es gab zwischenzeitlich mehrere Fälle, bei denen bei der Anmeldung zur Promotionsprüfung im Wahl- oder Wahlpflichtbereich quantitativ nicht ausreichende und/oder keine formal korrekten Qualifizierungsleistungen vorgewiesen wurden. Eine Zulassung zur Promotionsprüfung kann jedoch nur erteilt werden, wenn im Studienbuch quantitativ ausreichend und formal korrekte Leistungen nachgewiesen und durch das Betreuungskomitee bestätigt sind.

Bitte lesen Sie ggf. noch einmal frühzeitig und aufmerksam unsere ausführlichen und detaillierten Informationen zur Studienordnung durch:

Es gilt:

  1. Im fachlichen Pflichtbereich müssen mindestens 10 SWS geleistet werden, die durch den erfolgreichen Besuch von Ober- oder Hauptseminaren oder Doktorand/innenkolloquiun zu erbringen sind. NB: Dies sind die einzigen Veranstaltungsformen, die hierfür anrechenbar sind!

    Bitte beachten Sie dabei: Sie können durchaus auch Ober-/Hauptseminare oder Promovierendenkolloquien besuchen, die uns NICHT von unseren Mitgliedern für das Vorlesungsverzeichnis gemeldet wurden. Die jeweilige Veranstaltung muss lediglich fachlich zum Thema Ihrer Dissertation passen und der Besuch mit Ihren Betreuenden abgestimmt sein.
     
  2. Im nicht- bzw. überfachlichen Wahlpflichtbereich sind 6 SWS zu erbringen. Hier steht Ihnen eine sehr breite Palette an Qualifikationsmöglichkeiten zur Verfügung.
    Denken Sie unbedingt daran, dass Sie sich diese Qualifikationen möglichst frühzeitig aneignen. Einmal, da sie damit ja bereits zur Promotion selbst wirksame Strukturierungsinstrumente entwickeln können; zum anderen, damit Sie später ausreichend Zeit für die Arbeit an ihrem Dissertationsprojekt haben und nicht noch in der - besonders intensiven - Spätphase Qualifikationsseminare besuchen müssen. Auch wenn der Wahlpflichtbereich breit gefächerte Anrechnungsmöglichkeiten auch von außerhalb des GSH-Angebots bietet, sind natürlich nur Qualifikationen für die Promotion, die Hochschullehrerlaufbahn und den Berufseinstieg anrechenbar, die auf universitärem Niveau angeboten werden. Sie sollten hierzu unbedingt primär auf das breite Angebot der GSH zugreifen, deren Qualifikationen explizit an der Studienordnung ausgerichtet sind.
     
  3. Welche Qualifikationen Sie sich aneignen, müssen Sie in den drei Betreuungsgesprächen mit ihren Betreuern abstimmen und dies im jew. Protokoll festhalten. Hierfür verwenden Sie die vorgesehenen Formblätter.