Information zum Zulassungsprozedere
1. Generelles über die Zulassung zur Graduiertenschule:
Sie promovieren an unserer Graduiertenschule
- nach der Promotionsordnung unserer Graduiertenschule bzw. der UWGS
- die wiederum innerhalb Rahmenpromotionsordnung der JMU Würzburg verankert ist
- und im Rahmen unseres interdisziplinären Promotionsstudienganges "Geisteswissenschaften", der zum WS 2007/2008 eingerichtet wurde.
Promotionsinteressierte benötigen zur Immatrikulation zunächst unsere Zulassung, mit der sie sich in der Studierendenkanzlei immatrikulieren können (bei ausländischem Studienabschluss: im International Office).
2. Antrag zur Zulassung zur Promotion:
Einen Antrag zur Zulassung zur Promotion bzw. zum Promotionsstudium können Sie bei der GSH jederzeit stellen. Die Zulassung erfolgt zum jeweils möglichen Semester und zunächst für sechs Semester, mit einer ersten Verlängerungsmöglichkeit um ein oder zwei Semester.
- Kurzinfo mit Detailinfo zu allen Schritten beim Antragsprozedere.
- Merkblatt und alle Antragsformulare zur Promotion.
- Für B.A.- und FH-Absolventen: Merkblatt und alle Antragsformulare zur Promotionseignungsprüfung.
3. Immatrikulation - Schritte:
Der Promotionsstudiengang "Geisteswissenschaften" ist - immatrikulationstechnisch gesehen - ein zulassungsfreier Studiengang; d.h. außer der Zulassung von unserer Seite müssen Sie kein weiteres formales Eignungsverfahren durchlaufen. Weitere Information.
Die Immatrikulation erfolgt an der Universität Würzburg in zwei Schritten:
- bevor oder nachdem Sie Ihre Zulassung von uns erhalten haben, stellen Sie bei der Studierendenkanzlei online Ihren Immatrikulationsantrag für den Promotionsstudiengang "Geisteswissenschaften"; in der dortigen Seite werden Ihnen auch die weiteren notwendigen Schritte genannt.
- Mit Ihrer Zulassung zu unserem Promotionsstudiengang können Sie dann in einem zweiten Schritt Ihre Immatrikulation zu einem bestimmten Semester abschliessen. Hierzu müssen Sie bis zu dem in unserem Zulassungsschreiben genannten Termin persönlich bei der Studierendenkanzlei erscheinen.
4. Termine - beachten Sie unbedingt die jeweiligen Immatrikulationstermine:
- Es gelten für die Immatrikulation in unseren Promotionsstudiengang "Geisteswissenschaften" nicht die für grundständige Studiengänge üblichen Immatrikulationstermine, sondern Termine, die sich an der jeweiligen Vorlesungszeit orientieren. Beachten Sie dabei, dass der jeweilige Beginn der Vorlesungszeiten stets etwas variiert, prüfen Sie daher unbedingt den aktuell für Sie in Frage kommenden Termin unter "Fristen und Termine" .
- Sie können sich zu den jeweiligen Semestern bis spätestens wie folgt immatrikulieren:
> Noch/bereits immatrikulierte Promotionsinteressierte: Die Immatrikulation in unseren Promotionsstudiengang ist in diesem Fall ein Fach- bzw. Studiengangwechsel; dieser ist i.Allg. bis ein Monat nach VL-Beginn möglich, d.h. für ein SS jeweils bis etwa Mitte Mai, für ein WS jeweils bis etwa Mitte November; weitere Info hierzu und Antragsformular der Studierendenkanzlei.
> Externe/noch nicht immatrikulierte Promotionsinteressierte: Bis zur letzten Woche vor Vorlesungsbeginn, d.h. jeweils für ein SS bis etwa Mitte April, für ein WS bis etwa Mitte Oktober. - Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.