Intern
Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

Zulassung zur Promotionseignungsprüfung

(für FH-Diplom- und B.A.-Absolventen und -Absolventinnen)

Absolventen und Absolventinnen mit Fachhochschul-Diplom oder Bachelor (B.A.) können grundsätzlich auch in der Graduiertenschule promovieren;  Voraussetzung hierfür ist

  1. ein Antrag zur Zulassung in die Graduiertenschule bzw. zur Promotionseignungsprüfung, über den der Direktor oder die Direktorin entscheidet;
  2. die erfolgreich bestandene Promotions-Eignungsprüfung, die aus
    - einer wissenschaftlichen Arbeit im ersten Semester sowie
    - einer mündlichen Prüfung im zweiten Semester besteht.

In der Zeit bis zu dieser bestandenen Promotions-Eignungsprüfung sind Kandidaten und Kandidatinnen in der Regel für bis zu zwei Semester als Promotionsstudierende mit Abschlußziel Promotions-Eigungsprüfung eingeschrieben.

1. Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Promotionseignungsprüfung (docx)

2. Antragsformular für die Zulassung zur Promotionseignungsprüfung (docx)

3. Betätigung des/der Promotionsbetreuenden (vgl. Merkblatt Punkt 5; docx)

Bitte beachten Sie:
Bitte verwenden Sie bei Ihrer Antragstellung unbedingt ausschließlich die hier angegebenen Formblätter. Die Zulassung ist nur möglich, wenn alle in den o.g. Merkblättern genannten Unterlagen vollständig, unterschrieben und rechtzeitig eingereicht sind; jeder Promovend/jede Promovendin ist selbst für die Vollständigkeit der Unterlagen und die rechtzeitige Einreichung des Antrages verantwortlich.