FAQ's - Vor der Zulassung
Häufig gestellte Fragen (FAQ's) - vor der Promotion
Ja, das geht grundsätzlich problemlos; das wäre - immatrikulationstechnisch gesehen - nur ein Studiengangwechsel. Wir empfehlen jedoch, dabei zumindest Folgendes zu bedenken: Wenn Sie Ihre Promotion in einer Fakultät beginnen und sich dort als Promotionsstudierende oder Promotionsstudierender immatrikulieren, zählen diese Promotionssemester bereits als Promotionsstudienzeit. Wenn Sie später in die GSH wechseln, schreiben Sie sich dort formal zwar in das 1. Fachsemester in unseren Promotionsstudiengang "Geisteswissenschaften" ein, Sie befinden sich aber dann insgesamt bereits in Ihrem jeweiligen Promotionssemester.
Ja, es ist überhaupt kein Problem sich "von außen" zu bewerben. Das Wichtigste ist, dass Sie Ihr Promotionskomitee finden bzw. zusammenstellen. Sie suchen unter unseren Mitgliedern Ihre erstbetreuende Person und zwei sog. zweitbetreuende Personen, die zu dritt Ihr Betreuungsteam bilden. Die erstbetreuende Person soll Mitglied der GSH sein; insg. sollen zwei Mitglieder Ihres Betreuungsteams Mitglieder unserer Grad.Schule sein, eine Person kann von extern sein, d.h. an der Uni Würzburg lehren, ohne Mitglied der GSH zu sein, oder auch an einer anderen Universität arbeiten.
Nota bene: Ihr Betreuungsteam ist das wichtigste Kriterium in Ihrem Zulassungantrag.
Frage: Welcher Umfang wird bei der Beantwortung des Unterpunktes "Begründung zum sinnvollen inneren Zusammenhang..." erwartet? Wir ein Beiblatt benötigt oder genügen einige wenige stichhaltige Sätze?
Wir empfehlen hier eine gute und belastbare Begründung zu formulieren, das macht es wesentlich einfacher, Ihren Antrag positiv zu entscheiden. Der Umfang sollte vielleicht eine viertel bis halbe Seite umfassen, ähnlich einem kurzen Empfehlungschreiben zu einem Stipendienantrag o.ä.
Nein, nicht zwingend. Dies empfiehlt sich aber generell natürlich, damit Ihre beiden Betreuenden Sie auch fachlich wirklich bestmöglich betreuen und dann auch prüfen können. Erst- und Zweitgutachtende für Ihre wiss. Arbeit im Rahmen der Promotionseignungsprüfung können natürlich bzw. sollten idealerweise auch die Prüfenden für die anschließende mündliche Prüfung sein.
Es bietet sich an, dass Sie Ihre erstgutachtende Person im Promotionseignungsverfahren später auch als Ihre erstbetreuende Person bei der eigentlichen Promotion wählen und die zweitbetreuende Person kann bzw. sollte idealerweise auch eine/r der beiden Zweitbetreuenden bei Ihrer späteren Promotion sein. Dort gibt es übrigens keine "drittbetreuende Person", nur zwei gleichrangige Zweitbetreuende.
Frage: Ist es möglich, in der Graduiertenschule für Geisteswissenschaften zu promovieren, auch wenn die beiden Dozierenden, die ich bisher für meine Betreuung ins Auge gefasst habe, nicht Mitglied sind?
Mindestens zwei Ihrer Betreuenden sollen aktuelle Mitglieder der Graduiertenschule (GSH) sein, ein Mitglied kann von extern kommen, d.h.
- aus des Geisteswissenschaften, aber (noch) nicht Mitglied der GSH;
- von einer nicht-geisteswissenschaftlichen Fakultät, oder
- einer auswärtigen Universität.
Wenn Ihre beiden potentiellen Betreuenden Geisteswissenschaftler oder Geisteswissenschaftlerinnen an der Universität Würzburg sind, aber noch nicht Mitglied der GSH, müssten Sie mit diesen Personen darüber sprechen, ob sie nicht Mitglied werden möchten. Eine Mitgliedschaft kann formlos beantragt werden, wir beraten Interessierte jederzeit gerne.
Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen außerhalb der Geisteswissenschaften können grundsätzlich auch Mitglied der GSH sein, aber wenn sie das nicht sind oder sein möchten, können sie als Externe/Externer in Ihrem Betreuungskomitees mitwirken.
Die Liste aller unserer Mitglieder und der Fächer, die sie bekleiden, finden Sie hier.
Bitte beachten Sie des weiteren frühzeitig bei der Zusammenstellung Ihres Promotionskomitees:
Die GSH kann leider keine Reise- und Hotelkosten für auswärtige Betreuer finanzieren; d.h. Reisen für die Beteiligung an Betreuungsgesprächen und am abschließenden Promotionskolloquium müssen aus anderer Quelle beglichen werden; wir empfehlen, dass Sie Ihre erstbetreuende Person hierfür ansprechen.
Frage: Ich bin gerade dabei zu überlegen, wer Mitglied in meinem Promotionskomitee werden könnte. Wer darf mich denn promovieren, bzw. wer hat denn die Berechtigung, am Schluß meine Promotionsprüfung abzunehmen?
Promotionsberechtigung haben:
- Aktive und im Ruhestand befindliche Professoren und Professorinnen.
- Privatdozenten und Privatdozentinnen.
- Habilitanden und Habilitandinnen (d.h. wenn der/sie als Habilitand oder Habilitandin angenommen ist und Ihnen die selbstständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre übertragen wurde.
- Hauptberufliche, ausnahmsweise auch qualifizierte nebenberufliche, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Akademische Räte und Rätinnen. In dieser Gruppe kann in begründeten Fallen auf die Annahme zur Habilitation verzichtet werden.
Weiterführende und detaillierte Informationen.
Quellen:
Bayer. Hochschulprüferverordnung - HSchPrüferV, §§ 2 und 4.
Bayer. Hochschulinnovationsgesetz - BayHIG, Art 19.
Ihr Curriculum umfasst insgesamt 16 SWS über (zunächst anvisiert) sechs Semester; d.h. im Durchschnitt 2-3 SWS pro Semester. In welcher Form Sie diese Leistungen erbringen, und ob es jeweils dafür klassische "Scheine" gibt, hängt von der jeweiligen Veranstaltung ab.
Besuchen Sie z.B. ein Oberseminar ist ein Leistungsnachweis üblicherweise ein Schein für ein Referat, ggf. mit Hausarbeit und einer Note. Bei dem Besuch eines Promovierendenkolloquiums oder ähnlichem gibt es üblicherweise keine Benotung. In diesem Fall müssten Sie sich lediglich einen formlose Bestätigung des/der Dozierenden geben lassen (oder prophylaktisch schon einmal formlos vorformulieren), die Sie dann zu Ihren Studienunterlagen legen, um sie zur Zulassung zur Promotionsprüfung vorzulegen.
Ja, selbstverständlich. Nur ein Teil unser Promovierenden hat ein Stipendium, einige haben eine Stelle als wiss. Mitarbeitende; ein Großteil finanziert seine Promotion selbst.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Suche nach einem geeigneten Promotionsstipendium:
- in unserer "Info & Service"-Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über alle Promotionsstipendien für Geisteswissenschaftler und Geisteswissenschaftlerinnen;
- ein Mal pro Semester bieten wir eine spezielle und ausführliche Info-Veranstaltung an mit Tipps und Tricks zur Promotionsbewerbung sowie einer Übersicht über die wichtigsten Stipendiengeber ("Der Stipendiengreifer"); wir geben diese Veranstaltung immer per Email und über Poster bekannt;
- wir unterstützen Sie insb. auch bei der Formulierung Ihres Antrages auf ein Stipendium.
Nein, eine Promotion ist immer eine (sehr) individuelle Sache, eine "Team"-Promotion gibt generell es nicht. Dies ist aber nicht entscheidend: Wenn Sie und Ihre wissenschaftliche Partnerperson sehr verwandte Themen haben, können Sie durchaus eng zusammen arbeiten, recherchieren, Rechercheergebnisse austauschen und evtl. sogar die gleichen Betreuenden wählen. Die Klassenstruktur der GSH und die dreiköpfigen Betreuungsteams, die sich in der Besetzung ja auch überschneiden können, bieten hierzu bestmögliche Voraussetzungen.
Nur die Arbeit müssen Sie alleine schreiben und durch die Prüfung muss man alleine, aber die wissenschaftliche Partnerperson darf in der Prüfung als Gast teilnehmen.
Sie können Ihren Zulassungantrag jederzeit stellen. Die Immatrikulation - für die Sie unsere Zulassung benötigen - erfolgt dann jeweils zum möglichen Semester. Für unseren Promotionsstudiengang gelten jedoch andere Immatrikulationsfristen, als bei den grundständigen Studiengängen.
Termine:
- Wir können Sie üblicherweise zum jeweils laufenden Sommersemester bis Anfang Mai zulassen, zum Wintersemester bis Anfang November.
- WICHTIG für Externe: Falls Sie von außerhalb der JMU Würzburg kommen, bzw. wenn Sie im Vorsemester nicht an der Uni Würzburg immatrikuliert waren, müssen Sie Ihre Online-Immatrikulation jeweils bis Ende April und Ende Oktober durchgeführt haben.
Ja, Sie können zwischen Abschluss Ihres Studiums und Beginn Ihrer Promotion in der GSH bereits evtl. erbrachte Vorleistungen ggf. auf Ihr Curriculum anrechnen lassen, wenn diese "graduiertenschulengleich" sind. Unabhängig davon können Sie auch schon mit Ihrer Promotionsarbeit beginnen und mit Ihrem - provisorischen - Betreuungskomitee zusammenarbeiten; Sie verlieren bis zum formalen Beginn Ihrer Promotion bei uns also keine Zeit.