Terminplanung nach Einreichung der Dissertation
Information für Ihre Terminplanung nach Einreichung Ihrer Dissertation zur Begutachtung
(gem. § 21 ff. der Promotionsordnung):
- Für die Begutachtung der Arbeit haben die Gutachtenden i.Allg. drei Monate Zeit;
- bei von beiden Gutachtenden vorgeschlagener Note "opus eximium" ist ein drittes Gutachten notwendig. Dafür muß eine externe gutachtende Person gesucht werden, der ausreichend Begutachtungszeit eingeräumt werden muß; hierfür sind sind mindestens 6-8 Wochen einzurechnen;
- Auslage der Arbeit: drei - vier Wochen;
- nachfolgende Einspruchsfrist: acht Tage;
- die mündliche Promotionsprüfung soll grundsätzlich so bald wie möglich stattfinden, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Annahme der Dissertation ("Annahme der Arbeit" = Ablauf der Einspruchsfrist ohne erfolgten Einspruch);
- Einladung zur mündlichen Prüfung (wenn kein Einspruch erfolgt): mindestens acht Tage im Voraus;
- plus: jeweils unbedingt mit einzurechnende Bearbeitungszeiten, Postwege, evtl. Nachfragen etc.
Es gilt daher zu beachten:
- Insgesamt liegen damit i. Allg. etwa fünf bis sechs Monate zwischen Abgabe der Dissertation zur Begutachtung und einem möglichen Kolloquiumstermin.
- Es empfiehlt sich aufgrund der zahlreichen o.g. Fristen dringend, den Termin für das Prüfungskolloquium nicht zu frühzeitig zu vereinbaren.
- Sie sollten sich möglichst frühzeitig mit Ihren Betreuenden/Prüfenden über den Ablauf und die Inhalte Ihrer Prüfung sowie die Form - Kolloquium oder Disputation - abstimmen; idealerweise im Rahmen des letzten vorgeschriebenen Betreuungsgesprächs. Hilfreiche Informationen zur Vorbereitung Ihres Kolloquiums/Ihrer Disputation finden Sie auch hier im Internet.
- Nach der mündlichen Prüfung haben Sie ein Jahr Zeit, Ihre Dissertation zu veröffentlichen und abzugeben (§ 26 PromOrdnung).
- Die Aus- und Zustellung der Promotionsurkunde nach Abgabe der Pflichtexemplare bei der GSH und der UB dauert i. Allg. mindestens drei Wochen.
Bitte beachten Sie des Weiteren:
Wie bereits in den Hinweisen zur Zusammenstellung des Betreuungskomitees deutlich gemacht, kann die GSH leider keine Reise- und Hotelkosten für auswärtige Betreuer finanzieren; d.h. Reisen für die Beteiligung am abschließenden Promotionskolloquium müssen aus anderer Quelle beglichen werden; wir empfehlen, dass Sie Ihre erstbetreuende Person hierfür ansprechen.