4. Fragen zur Mitgliedschaft
Häufig gestellte Fragen (FAQ's) - 4. zur Mitgliedschaft
Wir weisen Promovierende und Promotionsinteressierte bereits frühzeitig mit den Informationen zur Zusammenstellung ihres Promotionskomitees darauf hin, dass die GSH leider keine Reise- und Hotelkosten für auswärtige Betreuende finanzieren kann; d.h. auch Reisen der Prüfenden für die Beteiligung am abschließenden Promotionskolloquium müssen aus anderer Quelle beglichen werden; wir empfehlen, dass Sie oder der Kandidat/die Kandidatin die erstbetreuende Person hierfür ansprechen.
Es gibt eine ganze Reihe von "Mehrwert"-Faktoren, die Ihnen als Mitglied der GSH zugute kommen und die Sie entsprechend Ihren Vorstellungen fakultativ nutzen können, dies sind z.B. und insbesondere:
- durch die gemeinsame Betreuung Ihrer Promovierenden durch zwei weitere Betreuende wird Ihr Betreuungsaufwand geringer. Als erstbetreuende Person wird Ihnen dennoch bei der universitätsinternen Mittelverteilung die gesamte Betreuungsleistung angerechnet; Ihre jeweiligen Betreuungsleistungen als zweitbetreuende Person in anderen Promotionskomitees werden sich langfristig ausgleichen;
- durch die interdisziplinäre und fakultätsübergreifende Klassenstruktur eröffnen sich neue Möglichkeiten, kooperative Drittmittel-Forschungsprojekte zu realisieren, die im Rahmen der klassischen Fakultätsstruktur evtl. weniger wahrscheinlich wären;
- die GSH sucht und fördert generell intensiv die Kooperation ihrer Mitglieder untereinander; so unterstützen wir Ringvorlesungen, fachliche Symposien, Treffen von Arbeitsgruppen unserer Mitglieder und Promovierenden etc.;
- die Interdisziplinarität der GSH fördert auch die Möglichkeit, thematisch breit angelegte Promotionen zu ermöglichen. Durch ein interdisziplinär zusammengesetztes Betreuungsteam können unterschiedliche inhaltliche Aspekte der Arbeit entsprechend kompetent betreut werden;
- die Geschäftstelle arbeitet im "Qualitätszirkel Promotion" mit, einem mehrere Bundesländer übergreifenden Netzwerk verschiedener Graduiertenzentren und -fördereinrichtungen. Das Netzwerk hat bereits 2010 ein Handbuch "Gemeinsam die Promotion Gestalten" für Betreuende und Promovierende herausgegeben, 2019 zusätzlich das Handbuch "Promotion - bewußt entscheiden und gut starten" und bietet seit 2012 jährlich einen nach wie vor einzigartigen, speziell für Betreuende ausgerichteten Workshop, der an der JMU Würzburg exklusiv für Mitglieder der GSH angeboten wird.
Voraussetzung ist, dass Sie mit Ihrem Forschungsbereich in einer unserer Klassen mitwirken können und aktuell Mitglied der Universität Würzburg sind.
Eine Mitgliedschaft kann jederzeit und formlos auch per Email an die Geschäftsstelle beantragt werden, sie dauert zunächst vier Jahre und kann formlos verlängert wrden. Sie müssen uns gegenüber hierfür lediglich Ihren Mitgliedswunsch mitteilen sowie in welcher Klasse oder welchen Klassen Sie mitwirken möchten (eine Mehrfach-Mitgliedschaft in verschiedenen Klassen ist ebenfalls möglich).
Als Mitglied der Graduiertenschule
- vertreten Sie Ziele der GSH mit ihrer strukturierten Promotion nach außen;
- Sie erklären sich bereit, eigene Promovierende möglichst in der GSH zu promovieren,
- in Betreuungskomitees anderer Promovierender mitzuwirken und
- die interdisziplinäre Struktur der GSH aktiv als Forschungsplattform für neue Kooperationsprojekte zu nutzen.
Sie erhalten zu Ihrem Eintritt in die GSH ein Willkommensschreiben der Geschäftstelle mit weiterführenden Informationen und können sich in allen Belangen gerne an den Geschäftsführer wenden.
Frage: Ich möchte gerne meine Promovierenden im Rahmen der GSH betreuen und promovieren; welche Voraussetzungen muss ich dafür mitbringen?
Bei Zusammenstellung eines Promotionskomitees stellt sich auch die Frage, wer eine Promotionsbetreuung, die Begutachtung der Dissertation und am Schluss auch die Promotionsprüfung übernehmen kann, d.h. letztlich, wer promovieren darf. Für die Promotion in unserer Graduiertenschule gelten hierzu zwei grundsätzliche Kriterien:
- Die entsprechende erstbetreuende Person muss i.Allg. vor der Zulassung des Promotionskandidaten/der Promotionskandidatin Mitglied der GSH sein bzw. werden; eine der beiden zweitbetreuenden Personen kann von extern sein, d.h. von außerhalb der GSH aber an der Universität Würzburg oder von einer anderen Universität, und
- eine Promotionsberechtigung gem. der Bayer. Hochschulprüferverordnung haben;
- alle aktuellen Mitglieder der GSH haben diese Promotionsberechtigung. Wenn ein Promotionskandiat/eine Promotionskandidatin eine Person als betreuende Person wünscht, die noch nicht Mitglied ist, aber zur Übernahme der Betreuung in die GSH eintreten möchte, erfüllt sie die o.g. Kriterien, wenn sie zu den u.g. Personengruppen gehört; in diesem Fall könnte sie auch als erstbetreuende Person in einem Promotionskomitee mitwirken.
Eine Promotionsberechtigung gem. Bayer. Hochschulprüferverordnung haben:
- Aktive und im Ruhestand befindliche Professoren und Professorinnen;
- Privatdozenten und Privatdozentinnen;
- ausnahmsweise im Einzelfall auch wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen inkl. Akademische Räte und Rätinnen. Ist eine Person aus dieser Gruppe als Habilitand oder Habilitandin angenommen oder (noch) nicht als Habilitand oder Habilitandin angenommen, kann er/sie eine Promotionsberechtigung beantragen, über die der Direktor individuell entscheidet.
Ein derartiger formloser Antrag ist über die Geschäftsstelle der GSH an den Direktor der GSH zu stellen; dem Antrag müssen folgende Inhalte beigefügt werden: - ein Nachweis, dass die Person hauptberuflich tätig ist;
- eine durch den Dekan der entsprechenden Fakultät ausgestellte Bestätigung, dass der Person die selbstständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre übertragen wurde;
- ein Nachweis, dass sie in dem Prüfungsfach eine selbstständige Unterrichtstätigkeit von mindestens einem Jahr an einer Universität ausgeübt hat;
- ein Nachweis, dass er/sie als Habilitand oder Habilitandin angenommen wurde;
- oder, falls noch keine Annahme als Habilitand oder Habilitandin erfolgt ist, eine gute Begründung für einen möglichen Verzicht der GSH auf die Annahme als Habilitand/Habilitandin;
- für nebenberuflich arbeitende Personen: zusätzliche gesonderte Begründung der besonderen Qualifizierung und der Ausnahmefähigkeit.
Für Nachwuchsgruppenleiter oder Nachwuchsgruppenleiterinnen, die die Finanzierung der Projekte selbst eingeworben haben, in deren Rahmen sie eine Nachwuchsgruppe leiten, gilt grundsätzlich, dass sie die in ihrer Nachwuchsgruppe befindlichen Promovierenden betreuen und prüfen können.
Quellen: