3. Vor der Promotionsprüfung
Häufig gestellte Fragen (FAQ's) - 3. vor der Promotionsprüfung
Wir weisen bereits frühzeitig mit den Informationen zur Zusammenstellung Ihres Promotionskomitees darauf hin, dass die GSH leider keine Reise- und Hotelkosten für auswärtige Betreuer oder Betreueinnen bzw. Prüfer oder Prüferinnen finanzieren kann; d.h. auch Reisen für die Beteiligung an der abschließenden Promotionsprüfung müssen aus anderer Quelle beglichen werden. Wir empfehlen, dass Sie Ihre erstbetreuende Person hierfür ansprechen.
Nein, Sie benötigen zum Zeitpunkt des Promotionskolloquiums lediglich eine aktuelle Zulassung zur Graduiertenschule. Eine evtl. notwendige Verlängerung über die sechs Semester der Erstzulassung hinaus müssen Sie jedoch rechtzeitig bei Ihrem Betreungskomitee erwirken; eine evtl. zweite Verlängerung direkt beim Direktor oder bei der Direktorin. Wir erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer jeweiligen Zulassungzeit.
Sie. Wir informieren mit Annahme der Dissertation (d.h. nach Ablauf der Auslage- und Einspruchsfrist) Sie und alle anderen Beteiligten Ihres Promotionsprüfungsverfahrens über die damit erfolgte die Annahme der Dissertation. Es ist (spätesents) dann Ihre Aufgabe, eine Protokoll führende Person zu suchen, dem oder der Vorsitzenden vorzuschlagen und mit allen Beteiligten einen Termin zu koordinieren. Wir helfen gerne mit einem Raum hier in unserem Gebäude aus; kontaktieren Sie uns hierfür bitte rechtzeitig.
Wenn alle Zusagen vorliegen, teilen Sie uns den Termin mit; bis zu diesem müssen i. Allg. noch mindestens 9-10 Tage Zeit sein, da eine mindestens achttägige Einladungsfrist eingehalten werden muss. Wir laden dann gem. § 24 Abs. 2 der Promotionsordnung ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihren Prüfenden auch noch rechtzeitig abstimmen, ob Ihre mündliche Prüfung als Kolloquium oder als Disputation durchgeführt werden soll.