Deutsch Intern
Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

Weitere Zulassungsverlängerungen

Zweite oder weitere Verlängerung

Gem. § 8 Abs. 2 der Promotionsordung  ist hierfür notwendig, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer aktuellen Zulassungsverlängerung über die Geschäftsstelle an den Direktor/die Ditrektorin persönlich einen formlosen, begründeten Antrag auf eine zweite/dritte Verlängerung richten; dies ist auch per Email(-Attachment) möglich.

WICHTIG: Diesem Antrag ist eine formlose Befürwortung Ihres Promotionskomitees beizufügen. Diese kann auch seitens Ihrer erstbetreuenden Person im Namen des gesamten Promotionskomitees per Email erfolgen; beides muss uns bis spätestens zum o.g. Termin vorliegen.

Diese zweite bzw. dritte Zulassungsverlängerung wird im positiven Fall wieder befristet und in der Regel für ein bis höchstens zwei Semester ausgesprochen. Evtl. weitere Verlängerungen Ihrer Zulassung sind nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen möglich; diese beantragen Sie wiederum beim Direktor/der Direktorin.

Wenn Sie Ihre ersten sechs Promotionssemester in unserer Graduiertenschule und Ihr Curriculum abgeleistet haben, ist die Immatrikulation nicht mehr zwingend notwendig. Sie können in der Graduiertenschule weiter promovieren, sofern Sie zugelassen bleiben. Auch Ihre Promotionsprüfung an der Graduiertenschule vor Ihrem Betreuungskomitee können Sie im nicht-immatrikulierten Zustand ablegen, Sie müssen lediglich zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung noch zur Promotion bei uns zugelassen sein.