Zulassung zur Promotionsprüfung
- Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (pdf)
- Antragsformular für die Zulassung zur Promotionsprüfung (docx)
- Bestätigung Promotionskommitee & Studienbuch (vgl. o.g. Merkblatt Punkt 5, docx)
- Handreichung zur Anrechnung von Leistungen im Wahlpflichtbereich (pdf)
- Protokolle der drei Betreuungsgespräche (vgl. o.g. Merkblatt Punkt 6)
- Versicherung/Erklärungen des/der Promovierenden (vgl. o.g. Merkblatt, Pt. 7. & 8, pdf)
- Bei kumulativer Promotion: Bestätigungen gem. § 22 Abs. 2 PromOrdnung (docx).
- Info zur Form der Dissertation und Muster-Titelblätter
- Formblatt für den Preis der Unterfränkischen Gedenkjahrstiftung (docx)
- Information zu Ihrer Terminplanung nach Einreichung Ihrer Dissertation zur Begutachtung
- Imprimatur und Drucklegung Ihrer Dissertation
- Promotonsprüfungsverfahren: Promotionsordnung der GSH/UWGS, §§ 21 ff.
WICHTIG:
- Bitte verwenden Sie bei Ihrer Antragstellung unbedingt ausschließlich die hier angegebenen Formblätter. Die Zulassung ist nur möglich, wenn alle in den o.g. Merkblättern genannten Unterlagen vollständig, unterschrieben und rechtzeitig eingereicht sind; jede/r Promovierende ist selbst für die Vollständigkeit der Unterlagen und die rechtzeitige Einreichung des Antrages verantwortlich.
- Die Zulassung zur Promotionsprüfung erfordert eine aktuell bestehende Zulassung zur Graduiertenschule. Auch Ihre Promotionsprüfung an der Graduiertenschule vor Ihrem Betreuungskomitee können Sie im nicht-immatrikulierten Zustand ablegen, Sie müssen lediglich zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung noch zur Promotion bei uns zugelassen sein.
- Wenn Sie Ihre ersten sechs Promotionssemester in unserer Graduiertenschule und Ihr Curriculum abgeleistet haben, ist die Immatrikulation nicht mehr zwingend notwendig.
- Beachten Sie in diesem Zusammenhang unseren Hinweis zu den für die Prüfungsanmeldung notwendigen und korrekt erbrachten Studienleistungen.
- Wichtiger Hinweis zur Zulassung zur Promotionsprüfung Dr. theol.:
Die Graduiertenschule selbst vergibt nur den akademischen Grad Dr. phil.; den akademischen Grad Dr. theol. vergibt nur die Katholisch-Theologische Fakultät , bei der Sie bitte Ihren Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung stellen; es gilt hierfür die Promotionsordnung der Fakultät. Wenn Sie Ihr Curriculum im Promotionsstudiengang vollständig erbracht haben, werden Ihre Leistungen von Seiten der Graduiertenschule als Anhang zu Ihrer von der Fakultät verliehenen Promotionsurkunde dokumentiert.
> Katholisch-Theologische Fakultät
> Promotionsordnung der Fakultät